Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Peter Böhm


Schönwalder Allee 73

13587 Berlin

Telefon: 030 / 8200 1162

Telefax: 030 / 8200 1163 

E-Mail: info@ra-pboehm.de

Urteil  HANDYRECHNUNG

Urteil 

Wissenswertes

ÜBERHÖHTE HANDYRECHNUNG WEGEN UNGEWOLLTER INTERNETVERBINDUNG

Im Falle überhöhter Rechnungen wegen ungewollter Internetverbindungen kann es durchaus sein, dass Sie zur Zahlung der Rechnungen nicht verpflichtet sind.

Gemäß dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 16.06.2011 zum Aktenzeichen 14 C 16/11 löst eine vom Kunden nicht gewollte GPRS – Internet-Verbindung keine Zahlungspflicht beim Kunden aus, wenn der Mobilfunkhersteller nicht darüber au`lärt, dass durch die bloße Inbetriebnahme eines Handys, welches GPRS-Verbindungen grundsätzlich ermöglicht, Daten über das Internet heruntergeladen werden und somit Kosten verursachen

<-Download klick Button

© HolisticART – DHZ

Download

Profil

Kontakt

F.A.Q

Formulare

Gesetze / Urteile

Impressum

Januar 1995 in der Kanzlei Reichelt & Orso nach meinem ersten juristischen Staatsexamen tätig. Parallel zu meiner zweijährigen Referendarausbildung vom Juni 1995

Mehr……….

Hier können Sie mir eine Nachricht zukommen lassen. Ich werde mich sobald als möglich bei Ihnen melden.

Mehr………

Die Kosten für eine sogenannte Erstberatung richten sich nach § 34 RVG. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze 

Mehr……….

Rechtsanwalt Peter Böhm

Diese Website verwendet keine Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.

Bitte bestätigen um alle Inhalte anzeigen zulassen

OK

Website sammelt, wenn sie nicht anders konfiguriert wird, keine personenbezogenen Daten und ist somit nicht von der DSGVO betroffen, welche die Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten regelt. 

Copyright by Peter Böhm & Art Dezeima 2021