Urteil HANDYRECHNUNG
ÜBERHÖHTE HANDYRECHNUNG WEGEN UNGEWOLLTER INTERNETVERBINDUNG
Im Falle überhöhter Rechnungen wegen ungewollter Internetverbindungen kann es durchaus sein, dass Sie zur Zahlung der Rechnungen nicht verpflichtet sind.
Gemäß dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 16.06.2011 zum Aktenzeichen 14 C 16/11 löst eine vom Kunden nicht gewollte GPRS – Internet-Verbindung keine Zahlungspflicht beim Kunden aus, wenn der Mobilfunkhersteller nicht darüber au`lärt, dass durch die bloße Inbetriebnahme eines Handys, welches GPRS-Verbindungen grundsätzlich ermöglicht, Daten über das Internet heruntergeladen werden und somit Kosten verursachen
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